Erwägungsgrund 6 32016R1014
Es ist daher notwendig, einen neuen Zeitpunkt feszulegen, bis zu dem die Ausnahmeregelung für Warenhändler weiterhin Anwendung finden sollte. Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
Es ist daher notwendig, einen neuen Zeitpunkt feszulegen, bis zu dem die Ausnahmeregelung für Warenhändler weiterhin Anwendung finden sollte. Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —