Erwägungsgrund 7 32016R0103
Die folgenden in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 genannten Rechtsakte der Union wurden neu gefasst: die Richtlinie 94/57/EG des Rates, deren Neufassung sich auf zwei Rechtsakte verteilt: die Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, während die Neufassung der Richtlinie 95/21/EG des Rates die Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist.