Erwägungsgrund 12 32015R1843VERORDNUNG (EU) 2015/1843 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 zur Festlegung der Verfahren der Union im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Union nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (Kodifizierter Text)
Wenn die Union nach dieser Verordnung tätig wird, ist der Notwendigkeit eines zügigen und wirksamen Vorgehens durch die Anwendung der in dieser Verordnung…
Erwägungsgrund 6 32017D1838BESCHLUSS (GASP) 2017/1838 DES RATES vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 13 32017D0345BESCHLUSS (GASP) 2017/345 DES RATES vom 27. Februar 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Es ist weiteres Handeln der Union erforderlich, damit bestimmte in diesem Beschluss vorgesehene Maßnahmen durchgeführt werden können.
Erwägungsgrund 7 32016D1341BESCHLUSS (GASP) 2016/1341 DES RATES vom 4. August 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Es ist weiteres Handeln der Union erforderlich, damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Erwägungsgrund 5 32016D0036BESCHLUSS (GASP) 2016/36 DES RATES vom 14. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können, ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32017D1504BESCHLUSS (GASP) 2017/1504 DES RATES vom 24. August 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Es ist weiteres Handeln der Union erforderlich, damit die in diesem Beschluss vorgesehene Maßnahmen durchgeführt werden können.