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Anhang 1A des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (nachstehend „WTO-Übereinkommen“ genannt) enthält unter anderem das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen 1994 (nachstehend „GATT 1994“ genannt), ein Übereinkommen über die Landwirtschaft, ein Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeine Zoll- und Handelsabkommens 1994 und ein Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (nachstehend „Subventionsübereinkommen“ genannt).
Die Europäische Gemeinschaft unterzeichnete das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO). Anhang I A dieses Übereinkommens enthält unter…
IN ANBETRACHT des Bekenntnisses der Vertragsparteien zu den Grundsätzen und Regeln des internationalen Handels, insbesondere den Rechten und Pflichten, die sich…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel…
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) werden die…
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) werden die…
Artikel IX Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) regeln die Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.