Erwägungsgrund 22 32016R1036VERORDNUNG (EU) 2016/1036 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Es ist zweckdienlich, die Aussetzung von Antidumpingmaßnahmen im Fall einer vorübergehenden Veränderung der Marktbedingungen zu gestatten, die die Beibehaltung…
Erwägungsgrund 44 32014R0223VERORDNUNG (EU) Nr. 223/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Es sollten Bestimmungen vorgesehen werden, die es der Kommission erlauben, Zahlungen auszusetzen, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu…
Erwägungsgrund 22 32016L0943RICHTLINIE (EU) 2016/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Text von Bedeutung für den EWR)
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts würde unterminiert, wenn die vorgesehenen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe dazu genutzt würden, nicht…
Erwägungsgrund 9 32016L1034RICHTLINIE (EU) 2016/1034 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Marktstörungen zu verhindern, ist es erforderlich und gerechtfertigt, dringend Maßnahmen zu treffen, um den…
Erwägungsgrund 9 32016R1033VERORDNUNG (EU) 2016/1033 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Marktstörungen zu verhindern, ist es erforderlich und gerechtfertigt, dringend Maßnahmen zu treffen, um den…
Erwägungsgrund 6 32005D0567BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juli 2005 zur Aussetzung des Untersuchungsverfahrens betreffend Handelshemmnisse in Form von handelshemmenden Maßnahmen und Praktiken der Republik Östlich des Uruguay im Handel mit Scotch Whisky (2005/567/EG)
Die Kommission sieht es daher als zweckmäßig an, das Verfahren auszusetzen.