Erwägungsgrund 14 32016R1036
Es sollten die Verfahren für die Annahme von Verpflichtungen festgelegt werden, die das Dumping und die Schädigung anstelle der Einführung vorläufiger oder endgültiger Zölle beseitigen. Ferner sollte festgelegt werden, welche Folgen eine Verletzung oder Rücknahme von Verpflichtungen hat und dass vorläufige Zölle im Fall einer mutmaßlichen Verletzung eingeführt werden können oder wenn eine weitere Untersuchung zur Vervollständigung der Sachaufklärung erforderlich ist. Bei der Annahme von Verpflichtungen sollte darauf geachtet werden, dass die vorgeschlagenen Verpflichtungen und ihre Einhaltung nicht zu einem wettbewerbsschädigenden Verhalten führen.