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Diese Verordnung wendet für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, die Regelungen an, die in Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen vorgesehen sind.
Diese Verordnung gilt für Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik Moldau.
Diese Verordnung gilt für Waren mit Ursprung in den Regionen und Staaten, die in Anhang I aufgeführt sind.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der in Anhang I aufgeführten AKP-Staaten, für die Zwecke dieses…
Diese Verordnung gilt für Erzeugnisse mit Ursprung in Georgien.
Diese Verordnung sollte nur für Erzeugnisse mit Ursprung in der Union oder in Zentralamerika gelten —
Diese Verordnung gilt für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.