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Schwarzer Kohlenstoff (Carbon Black) ist unter der Nummer 126 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff in kosmetischen Mitteln zugelassen. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) hat eine Risikobewertung für schwarzen Kohlenstoff (Nanoform) durchgeführt und am 12. Dezember 2013 eine Stellungnahme verabschiedet , in der er zu dem Schluss kommt, dass die Verwendung von schwarzem Kohlenstoff in Nanoform (bei einer Primärpartikelgröße von 20 nm oder mehr) in einer Konzentration von bis zu 10 % Massenanteil als Farbstoff in kosmetischen Mitteln nach Auftragen auf gesunde, intakte Haut kein Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit darstellt.
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass schwarzer Kohlenstoff (Nanoform) (gemäß den Spezifikationen des SCCS)…
Zinkoxid ist unter der Nummer 144 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff in kosmetischen Mitteln zugelassen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012 , die am 23. September 2014 überarbeitet…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass in anderer Form als in Nanoform vorliegendes Zinkoxid zur Verwendung als…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“, der mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission…
Darüber hinaus wies der SCCS in einer weiteren Stellungnahme vom 23. September 2014 zur Klärung der Bedeutung des Begriffs „sprühbare Anwendungen/Produkte“ für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.