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Darüber hinaus wies der SCCS in einer weiteren Stellungnahme vom 23. September 2014 zur Klärung der Bedeutung des Begriffs „sprühbare Anwendungen/Produkte“ für die Nanoformen von schwarzem Kohlenstoff CI 77266, Titandioxid und Zinkoxid darauf hin, dass seine Stellungnahme zu schwarzem Kohlenstoff (Nanoform) nicht für Anwendungen gilt, die zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Nanopartikeln von schwarzem Kohlestoff durch Inhalation führen könnten.
Der SCCS war ferner der Auffassung, dass ausgehend von den verfügbaren Informationen die Verwendung von Nanopartikeln von Zinkoxid in Sprays nicht als sicher…
Der SCCS war ferner der Auffassung, dass ausgehend von den verfügbaren Informationen die Verwendung von Titandioxid (Nano) in Sprays nicht als sicher anzusehen…
In Anbetracht der Stellungnahmen des SCCS sollte die Verwendung von Zinkoxid in unbeschichteter Nicht-Nanoform in kosmetischen Mitteln auf solche Anwendungen…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012 , die am 23. September 2014 überarbeitet…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass schwarzer Kohlenstoff (Nanoform) (gemäß den Spezifikationen des SCCS)…
Der SCCS wurde ersucht, eine Sicherheitsbewertung von Zinkoxid in Nanoform vorzunehmen. Er legte am 18. September 2012 eine Stellungnahme vor, auf die am 23.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.