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Der Stoff Ethyl-N-alpha-dodecanoyl-L-arginin-hydrochlorid, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Ethyl Lauroyl Arginate HCl geführt wird, ist derzeit in Eintrag 197 des Anhangs III und in Eintrag 58 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Gemäß Eintrag 58 des Anhangs V ist Ethyl Lauroyl Arginate HCl außer in Lippenmitteln, Mundmitteln und Sprays als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln in einer Konzentration von höchstens 0,4 % Massenanteil zugelassen.
(1) Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III, Eintrag Nr. 45.“ b) Folgender Eintrag wird angefügt: „58…
Eintrag 58 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Im Lichte der genannten Stellungnahme des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass Ethyl Lauroyl Arginate HCl außer für Kinder unter zehn Jahren zur…
Der SCCS kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Ethyl Lauroyl Arginate HCl als Konservierungsstoff in Mundwasser zwar in einer Konzentration von höchstens…
Der Stoff 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Methylisothiazolinone,…
Methylisothiazolinon ist mit einer Konzentration von bis zu 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln durch Eintrag 57 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.