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Die vom SCCS in seiner Stellungnahme aufgeführten Merkmale betreffen die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Materials (wie Reinheit, Struktur und physikalisches Erscheinungsbild, Anzahlgrößenverteilung der Partikel, Aspektverhältnis, volumenspezifische Oberfläche und photokatalytische Aktivität) sowie die Frage, ob es mit bestimmten chemischen Stoffen beschichtet ist oder nicht. Daher sollten diese physikalisch-chemischen Eigenschaften und die Anforderungen in Bezug auf die Beschichtungen in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 berücksichtigt werden.
Sie sind vom SCCS bewertet und ihre Verwendung in kosmetischen Mitteln ist insbesondere hinsichtlich der Exposition gegenüber diesen Produkten und unter…
Die vom SCCS in seiner Stellungnahme aufgeführten Merkmale betreffen die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Materials (etwa Reinheit, Struktur und…
Der SCCS sollte gegebenenfalls Stellungnahmen zur Sicherheit der Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln abgeben. Diese Stellungnahmen sollten…
Es sollten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung,…
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff können aus verschiedenen Schichten Kunststoff bestehen, die durch Klebstoffe zusammengehalten werden. Materialien und…
Die einzelnen Stoffe oder gegebenenfalls Stoffzusammensetzungen, welche die Bestandteile bilden, sollten bewertet werden, damit gewährleistet ist, dass sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.