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Die mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 452/2014 gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Vordrucke regelmäßig geändert werden müssen, um den häufigen Änderungen der ICAO-Richtlinien zeitnah Rechnung zu tragen, wodurch ein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht. Die Verpflichtung, diese Vordrucke zu verwenden, ist nicht gerechtfertigt, da die Europäische Agentur für Flugsicherheit selbst die nötigen Vordrucke erstellen und aktualisieren kann. Daher sollten sowohl das Erfordernis, die Vordrucke zu verwenden, als auch die Vordrucke selbst in der Verordnung (EU) Nr. 452/2014 gestrichen werden.
Im Interesse der Rechtsklarheit und einer einheitlichen Anwendung der gemeinsamen Vorschriften in der gesamten Union sollte festgelegt werden, dass die…
Die Richtlinie 97/68/EG ist mehrmals in wesentlichen Punkten geändert worden. Im Interesse der Klarheit, Berechenbarkeit, logischen Kohärenz und Vereinfachung…
Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 auf Überführungsflüge würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die Branche und die…
Die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sollten daher geändert werden, um diejenigen Abweichungen aufzunehmen, die sich eindeutig auf die Festlegung…
Anhang 2 der Verordnung (EU) Nr. 452/2014 wird wie folgt geändert: (1) Nummer ART.210 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Die Agentur hat die Genehmigung…
Im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung und im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten der Union ist es angebracht, den Inhalt und die Form des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.