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Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die im Verhältnis zur Anwendung der vorliegenden Verordnung in den Mitgliedstaaten unter der Aufsicht der von ihnen benannten unabhängigen zuständigen Behörden erfolgt. Jeder Informationsaustausch und jede Übermittlung von Informationen und Dokumenten durch die Behörden der Mitgliedstaaten sollte gemäß der Richtlinie 95/46/EG erfolgen. Außerdem sollte der besondere Zweck eines solchen Informations- und Dokumentenaustauschs darin bestehen, dass diese Behörden die Echtheit öffentlicher Urkunden über das IMI überprüfen und eine solche Überprüfung sollte nur im Rahmen der ihnen jeweils übertragenen Befugnisse erfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten dadurch nicht daran gehindert werden, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten anzuwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Verordnung erfolgt, sollte der Richtlinie 95/46/EG des…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung ist durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und…
Aufgrund der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Im Rahmen des Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie der Verwendung und Weiterleitung solcher Daten gemäß dieser Verordnung sollten die Anforderungen der…
Die im Rahmen dieser Verordnung gesammelten und ausgetauschten Daten sollten gemäß den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit behandelt werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.