Erwägungsgrund 1 32016R1198
Methylisothiazolinon ist mit einer Konzentration von bis zu 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln durch Eintrag 57 in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
Methylisothiazolinon ist mit einer Konzentration von bis zu 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln durch Eintrag 57 in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.