Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 müssen bestimmte kleine nichtgewerbliche Betreiber in ihrer Organisation ein Managementsystem einführen, da sie technisch komplizierte motorgetriebene Luftfahrzeuge betreiben. In bestimmten Fällen, wie etwa beim nichtgewerblichen Betrieb von leichteren zweimotorigen Flugzeugen mit Turbopropantrieb, kann es für diese Betreiber jedoch schwierig sein, die in Anhang III der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen an das Managementsystem zu erfüllen. Da der Aufwand dieser Betreiber zur Einhaltung der Vorschriften in einem unangemessenen Verhältnis zum Nutzen der Anwendung dieser Vorschriften für die Betriebssicherheit steht, sollten sie vom Anwendungsbereich des Anhangs VI der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ausgenommen werden und stattdessen die Bestimmungen des Anhangs VII anwenden können. Im Interesse der Einheitlichkeit sollten auch Ausbildungsorganisationen, die Schulungsflüge mit den gleichen leichteren zweimotorigen Flugzeugen mit Turbopropantrieb durchführen, die Bestimmungen dieses Anhangs VII anwenden können.
einer Genehmigung zur Durchführung von spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko mit anderen als technisch komplizierten Luftfahrzeugen nach Anhang III…
Betreiber technisch komplizierter motorgetriebener Flugzeuge und Hubschrauber, die mit nichtgewerblichem Flugbetrieb befasst sind, müssen eine Erklärung über…
Folgender Absatz 2a wird eingefügt: „(2a) Abweichend von Absatz 1 gelten die Anforderungen für Luftfahrzeuge, die im gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb…
Abweichend von Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 dürfen Betreiber technisch komplizierter motorgetriebener Flugzeuge mit Turboproptriebwerken und einer höchstzulässigen…
Die Anhänge II, III, IV, VII und VIII der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 werden wie folgt berichtigt: 1. Betrifft nicht die deutsche Fassung 2. In Anhang III: a)…
Außerdem wurde auf der Grundlage der Rückmeldungen der Mitgliedstaaten und der Interessenträger festgestellt, dass die Anforderungen des Anhangs VII der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.