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In der Verordnung (EU) 2015/2072 des Rates sind die Bestände festgelegt, die sich in der Ostsee innerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden. Gemäß den neuesten Gutachten befindet sich der Sprottenbestand in der Ostsee innerhalb sicherer biologischer Grenzen. Folglich sollte die Festlegung der sicheren biologischen Grenzen in der genannten Verordnung geändert werden.
Sprotte (Sprattus sprattus) in den ICES-Gebieten 22-32 (Sprotte in der Ostsee).
Das wissenschaftliche Gutachten betreffend Sprotten in der Nordsee umfasst den Zeitraum von Juli bis Juni des Folgejahres, auch wenn die TAC für den Zeitraum…
Den wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge sollten die Sprottenfänge in der Nordsee verringert werden. Bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten sollte…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände…
Während es für die Dorschbestände seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates im Jahr 2007 einen Bewirtschaftungsplan gibt, unterliegen…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne gelten, sollten gemäß den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Folglich sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.