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Derzeit sind die Fangmöglichkeiten für Dornhai (Squalus acanthias) auf 0 Tonnen festgesetzt. Ein Projekt, durch das der Fang von Dornhai (Squalus acanthias) in Echtzeit vermieden werden soll, wurde vom STECF bewertet. Gemäß der Bewertung des STECF kann das Projekt möglicherweise die Vermeidung von Beifängen an Dornhai (Squalus acanthias) fördern. Den an dem Projekt beteiligten Schiffen sollte es gestattet sein, begrenzte Mengen von Dornhai (Squalus acanthias) anzulanden, wenn die Fische bereits tot sind oder bei sofortiger Freisetzung nicht überleben würden. Um sicherzustellen, dass die langfristige Erholung des Bestands nicht gefährdet wird, sollte für jene Anlandungen als Vorsorgemaßnahme eine jährliche Obergrenze von insgesamt 270 Tonnen gelten, wobei ein an dem Projekt beteiligtes Schiff monatlich nicht mehr als zwei Tonnen anlanden darf. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission eine Liste aller teilnehmenden Schiffe übermitteln.
(1) Dornhai darf in den durch diese TAC regulierten Gebieten nicht gezielt befischt werden. Gemäß den Artikeln 12 und 41 der vorliegenden Verordnung darf…
(1) Beifänge von bis zu 10 % der Quoten für 2009 gemäß Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 sind unter folgenden Bedingungen zulässig: — Eine…
(1) Eine Höchstanlandungsgröße (Gesamtlänge) von 100 cm ist einzuhalten. Art: Dornhai Squalus acanthias Gebiet: IIa und IV (EG-Gewässer) (DGS/2AC4-C) Belgien 4…
In den Verordnungen des Rates über Fangmöglichkeiten für die vergangenen Jahre wurde die zulässige Gesamtfangmenge (total allowable catch, TAC) für Dornhai im…
(1) Dornhai darf in dem Gebiet, für das diese TAC gilt, nicht gezielt befischt werden Exemplare, die ungewollt außerhalb von der Pflicht zur Anlandung…
(2) Einschließlich Fänge mit Langleinen von Hundshai (Galeorhinus galeus), Schokoladenhai (Dalatias licha), Schnabeldornhai (Deania calcea), Blattschuppigem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.