Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Netzbetreiber sollten keine technischen Anforderungen an Betriebsmittel stellen, die den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindern. Wenn Netzbetreiber technische Spezifikationen festlegen, die mit Anforderungen an das Inverkehrbringen von Betriebsmitteln verbunden sind, sollte der betreffende Mitgliedstaat das Verfahren anwenden, das in den Artikeln 8 und 9 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt ist.
Die Mitgliedstaaten dürfen in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Aspekte die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
Damit keine unnötigen Hemmnisse für den Handel mit Funkanlagen auf dem Binnenmarkt errichtet werden, sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 98/34/EG…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
Im Hinblick auf den Vertrieb von Endeinrichtungen ist es für die Hersteller wichtig zu wissen, welchen technischen Spezifikationen ihre Erzeugnisse genügen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.