Erwägungsgrund 5 32014L0030
Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zum Schutz gegen elektromagnetische Störungen müssen harmonisiert werden, damit der freie Verkehr von elektrischen und elektronischen Geräten ermöglicht wird, ohne dass deshalb gerechtfertigte Schutzniveaus in den Mitgliedstaaten gesenkt werden müssten.