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Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 wurde mit der Richtlinie 2008/113/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. Die natürliche Exposition gegenüber Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 ist weit höher als die mit der Anwendung dieses Stoffes als Pflanzenschutzmittel zusammenhängende Exposition. Die Behörde ist zu dem Schluss gelangt, dass Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 nicht bekanntermaßen krankheitserregend für den Menschen ist und dass während des Herstellungsprozesses keine signifikanten Toxine oder sekundären Metaboliten entstehen . Daher sollte der Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden.
Methyloctanoat (CAS 111-11-5) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen und gilt als gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Methyldecanoat (CAS 110-42-9) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt als gemäß…
Caprinsäure ist gemäß der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission zugelassen. Für diesen Stoff wurden keine relevanten Verunreinigungen ermittelt. Ferner ist die…
Gemäß Artikel 11e der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 nahm der Antragsteller seinen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG…
Den verschiedenen Untersuchungen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass Metosulam enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen die Anforderungen gemäß…
Der Antragsteller zog seinen Antrag auf Aufnahme dieses Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG im Einklang mit Artikel 11e der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.