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Am 12. Juni 2012 hat die Weltgesundheitsorganisation durch ihr Internationales Krebsforschungszentrum Abgasemissionen von Dieselmotoren zum Karzinogen der Gruppe 1 („krebserregend für Menschen“) heraufgestuft, und zwar auf der Grundlage ausreichender Nachweise, denen zufolge die Exposition gegenüber Dieselabgasen mit einem erhöhten Lungenkrebsrisiko verbunden ist.
Anhang XIII Nummer 1.3 zweiter und dritter Gedankenstrich erhalten folgende Fassung: — „— der Stoff als karzinogen (Kategorie 1A oder 1B), keimzellmutagen…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
1,2-Epoxypropan erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und ist daher ein…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorien 1 oder 2),…
In Bezug auf Hexa-2(trans),4(trans)-dienal (FL-Nr. 05.057) bestätigte die Behörde Sicherheitsbedenken, basiert auf Erkenntnissen aus Veröffentlichungen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.