Art. 9 Abs. 6 32005R1183VERORDNUNG (EG) Nr. 1183/2005 DES RATES vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 13 32014R0269VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 12 32015R1755VERORDNUNG (EU) 2015/1755 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 16 32014R0224VERORDNUNG (EU) Nr. 224/2014 DES RATES vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 13 Abs. 5 32019R0796VERORDNUNG (EU) 2019/796 DES RATES vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der durch die Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.