Erwägungsgrund 10 32014R0269VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 10 32012R0036VERORDNUNG (EU) Nr. 36/2012 DES RATES vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 10 32014R0208VERORDNUNG (EU) Nr. 208/2014 DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 5 32016R1710VERORDNUNG (EU) 2016/1710 DES RATES vom 27. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Damit die Wirksamkeit der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte die vorliegende Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 10 32014R0747VERORDNUNG (EU) Nr. 747/2014 DES RATES vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 131/2004 und (EG) Nr. 1184/2005
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32006R1587VERORDNUNG (EG) Nr. 1587/2006 DER KOMMISSION vom 23. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —