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In der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 sind Anforderungen für die Maßnahmen festgelegt, die Fahrzeughersteller ergreifen müssen, um Manipulationen an emissionsmindernden Systemen zu verhindern. Mit jenen Anforderungen sollte den üblichsten Manipulationsmitteln wirksam begegnet werden, ohne die Industrie übermäßig zu belasten.
Laut Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 muss die Kommission Durchführungsmaßnahmen erlassen, in denen besondere technische Anforderungen im…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen, um unsachgemäßen Manipulationen oder Eingriffen an Fahrzeugteilen und Komponenten…
Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission enthält die Anforderungen für die Genehmigung von schweren Nutzfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen und des…
eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines unbefugten Eingriffs oder einer Veränderung an den Fahrzeugsteuergeräten, die von dieser…
Der Hersteller ergreift alle notwendigen Maßnahmen gemäß dieser Verordnung und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009, um zu gewährleisten, dass die…
Im Interesse der Klarheit, Berechenbarkeit, logischen Kohärenz und Vereinfachung sowie zur Verminderung der Belastung der Motorenhersteller und der Hersteller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.