Erwägungsgrund 8 32017R0693VERORDNUNG (EU) 2017/693 DER KOMMISSION vom 7. April 2017 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bitertanol, Chlormequat und Tebufenpyrad in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32017R1164VERORDNUNG (EU) 2017/1164 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acrinathrin, Metalaxyl und Thiabendazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32017R0627VERORDNUNG (EU) 2017/627 DER KOMMISSION vom 3. April 2017 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenpyroximat, Triadimenol und Triadimefon in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 17 32015R0400VERORDNUNG (EU) 2015/400 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2015 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Knochenöl, Kohlenmonoxid, Cyprodinil, Dodemorph, Iprodion, Metaldehyd, Metazachlor, Paraffinöl (CAS-Nr. 64742-54-7), Petroleumölen (CAS-Nr. 92062-35-6) und Propargit in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 11 32016R1822VERORDNUNG (EU) 2016/1822 DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2016 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aclonifen, Deltamethrin, Fluazinam, Methomyl, Sulcotrion und Thiodicarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 11 32016R1016VERORDNUNG (EU) 2016/1016 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2016 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Ethofumesat, Etoxazol, Fenamidon, Fluoxastrobin und Flurtamon in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.