Erwägungsgrund 8 32024R0331VERORDNUNG (EU) 2024/331 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Oxamyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32024R0376VERORDNUNG (EU) 2024/376 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Indoxacarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32016R1785VERORDNUNG (EU) 2016/1785 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2016 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cymoxanil, Phosphan und Phosphidsalzen sowie Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat und Natrium-p-nitrophenolat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32017R0693VERORDNUNG (EU) 2017/693 DER KOMMISSION vom 7. April 2017 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bitertanol, Chlormequat und Tebufenpyrad in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32022R0078VERORDNUNG (EU) 2022/78 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dazomet, Hexythiazox, Metam und Methylisothiocyanat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32018R1516VERORDNUNG (EU) 2018/1516 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2018 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Penoxsulam, Triflumizol und Triflumuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.