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In ihrer Schlussfolgerung führte die Behörde an, dass die verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um festzustellen, ob die Verwendung von 3-Decen-2-on als Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, einschließlich der besonders gefährdeten Personengruppen, durch die Nahrungsaufnahme hat. Daher ist es nicht angezeigt, diesen Wirkstoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen, und die RHG sollten an der entsprechenden Bestimmungsgrenze festgelegt werden. Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien zu den geeigneten Bestimmungsgrenzen konsultiert.
Die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1127/2011 der Kommission…
Die Nichtaufnahme von 1,3-Dichlorpropen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch den Beschluss 2011/36/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
In Anbetracht der Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Tricyclazol sollten die RHG für diesen Stoff gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
In ihrem Gutachten vom 28. Juli 2011 zu Propachlor empfiehlt die Behörde die Aufnahme dieses Wirkstoffs in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.