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Die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist eine aus dem Völkergewohnheitsrecht erwachsende Verpflichtung, der alle Staaten nachkommen müssen. Bei der Identifizierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und der Ausstellung von Dokumenten, einschließlich des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr, sollte gegebenenfalls mit den diplomatischen Vertretungen zusammengearbeitet und sollten Verhandlungen mit Drittländern, die Rückübernahmeabkommen entweder mit der Union oder mit den Mitgliedstaaten eingehen, geführt werden.
Drittstaatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer sonstigen…
Im Bereich der Rückkehr und Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist eine verbesserte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und…
Die von der Union mit Drittländern geschlossenen Rückübernahmeabkommen sollten auf die Anerkennung des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr hinwirken.…
Die Notwendigkeit gemeinschaftlicher und bilateraler Rückübernahmeabkommen mit Drittländern zur Erleichterung des Rückkehrprozesses wird hervorgehoben. Die…
Es sollte ein sichereres und einheitliches europäisches Reisedokument für die Rückkehr von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (im Folgenden…
Es ist daher erforderlich, die Akzeptanz eines verbesserten und einheitlichen europäischen Reisedokuments für die Rückkehr illegal aufhältiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.