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Der Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM15) sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz mit einer bestimmten Markierung zu versehen ist, die von amtlich ermächtigten und überwachten Unternehmern angebracht wird. In dieser Verordnung sollten die Anforderungen in Bezug auf die Behandlung, Markierung und Reparatur von Verpackungsmaterial aus Holz entsprechend diesem Standard festgelegt werden. Ferner sollten in dieser Verordnung Vorschriften für die Ermächtigung und Überwachung der Unternehmer, die die Markierung im Gebiet der Union anbringen, festgelegt werden.
Ein Unternehmer, der nach ISPM 15 Standard markiertes Verpackungsmaterial aus Holz repariert oder wiederaufarbeitet und dabei hölzerne Materialien verwendet,…
Die Markierung für Verpackungsmaterial aus Holz, Holz oder andere Gegenstände, mit der attestiert wird, dass eine Behandlung gemäß ISPM15 Anhang 1 durchgeführt…
Die Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz nach dem ISPM 15 Standard darf nur vom nach Artikel 98 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 ermächtigten…
Es wurde einer oder mehreren der genehmigten Behandlungen gemäß Anhang 1 des Internationalen Standards für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 Regelungen für…
Ein Unternehmer nach Artikel 98 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 darf Holz, das in einer Einrichtung eines anderen Unternehmers nach ISPM 15 Standard…
Um die ordnungsgemäße Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz zu gewährleisten und der Entwicklung internationaler Standards, insbesondere des ISPM15,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.