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Um den Nutzen und die Verlässlichkeit von amtlichen Attestierungen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit Vorschriften für den Inhalt amtlicher Attestierungen, die Ermächtigung und Überwachung der Unternehmer, die solche Attestierungen ausstellen, und die Elemente der Ausfuhr- und der Wiederausfuhrbescheinigung sowie des Vorausfuhrzeugnisses zu erlassen.
Zur Überwachung der Ausgaben für Ausfuhrerstattungen und der Umsetzung des Systems der Erstattungsbescheinigungen sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Um der Entwicklung internationaler Standards Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit…
Um die Verlässlichkeit von zur Ausstellung von Pflanzenpässen durchgeführten Untersuchungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen zu…
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Verordnung und zu deren Ergänzung oder zur Änderung der Anhänge sollte der Kommission die Befugnis…
Um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung zu erreichen, sollte der Kommission die Befugnis…
Um die Glaubwürdigkeit von Pflanzenpässen zu steigern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.