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Um der Entwicklung internationaler Standards Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit Bestimmungen in Bezug auf die Attestierung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen — außer Verpackungsmaterial aus Holz — zu erlassen, die die Verwendung einer spezifischen Attestierung der Konformität mit den Bestimmungen dieser Verordnung vorschreiben.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, in denen die erforderlichen…
Um die Verlässlichkeit von zur Ausstellung von Pflanzenpässen durchgeführten Untersuchungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen zu…
Um den Nutzen und die Verlässlichkeit von amtlichen Attestierungen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß…
Um die ordnungsgemäße Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz zu gewährleisten und der Entwicklung internationaler Standards, insbesondere des ISPM15,…
Um die Glaubwürdigkeit von Pflanzenpässen zu steigern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit Vorschriften…
Um die Glaubwürdigkeit der Pflanzengesundheitszeugnisse von Drittländern zu gewährleisten, die nicht Vertragsparteien des IPPC sind, sollte der Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.