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Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 enthält detaillierte Bestimmungen zu Form und Inhalt und anderen Einzelheiten der Anmeldung staatlicher Beihilfen. Die Verordnung sieht vor, dass ergänzende Auskünfte, die für die Würdigung von Beihilfemaßnahmen gemäß Verordnungen, Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen und anderen für staatliche Beihilfen geltenden Bestimmungen erforderlich sind, mit den in Anhang I Teil III der Verordnung enthaltenen Ergänzungsbögen vorgelegt werden.
Unbeschadet der sich aus der Entscheidung 2002/871/EG der Kommission für die Mitgliedstaaten ergebenden Verpflichtungen zur Anmeldung von Kohlebeihilfen erfolgt…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission wurden Durchführungsvorschriften zu Form, Inhalt und anderen Einzelheiten der Anmeldung staatlicher…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
In der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
In Titel II Kapitel III wird folgender Artikel 37a eingefügt: Mitteilung über die staatliche Beihilfe (1) Ungeachtet von Artikel 5 Absatz 8, Artikel 16 Absatz 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.