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Am 6. Mai 2014 legte Frankreich der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (im Folgenden das „Dossier nach Anhang XV“ ) vor, um das in den Artikeln 69 bis 73 dieser Verordnung vorgesehene Beschränkungsverfahren einzuleiten. Das Dossier nach Anhang XV deutete auf ein Risiko für Arbeitnehmer (in erster Linie Kassenpersonal) und Verbraucher hin, die Bisphenol A (im Folgenden „BPA“) ausgesetzt sind, weil sie auf Thermopapier gedruckte Zahlungsbelege handhaben, und schlug eine Beschränkung des Inverkehrbringens von BPA in Thermopapier in einer Konzentration von 0,02 Gewichtsprozent oder höher vor. Ein Risiko bestand vor allem für die ungeborenen Kinder schwangerer Arbeitnehmerinnen und Verbraucherinnen, die BPA in dem von ihnen gehandhabten Thermopapier ausgesetzt waren.
Am 29. Januar 2016 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen kam die Kommission zu…
Am 2. August 2013 reichte das Königreich Schweden gemäß Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ein Dossier (im Folgenden das „Dossier nach Anhang…
Der RAC wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Bisphenol S (BPS), das Frankreich zufolge am wahrscheinlichsten als Ersatz infrage kommt, möglicherweise…
Im Einklang mit Artikel 129 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 leitete die Französische Republik das Beschränkungsverfahren ein, indem sie der Agentur…
Am 17. April 2015 legte das Vereinigte Königreich der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der…
Im November 2011 forderte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur („Agentur“) gemäß Artikel 69 Absatz 1 dieser Verordnung auf, ein Dossier für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.