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In einigen Mitgliedstaaten darf nur der Essig, der durch Fermentation von Agrarerzeugnissen gewonnen wird, als „Essig“ bezeichnet werden. In anderen Mitgliedstaaten werden jedoch sowohl durch Verdünnung mit Wasser aus Essigsäure gewonnene Produkte als auch durch Fermentation von Agrarerzeugnissen gewonnener Essig unter der Bezeichnung „Essig“ in Verkehr gebracht.
mit Essigessenz oder Essig aus Essigessenz vermischter Gärungsessig als „Essig“ mit dem Hinweis „hergestellt unter Zusatz von Essigessenz“;
Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten in der Gruppe der Regierungssachverständigen über Zusatzstoffe ging hervor, dass Lebensmittelzusatzstoffe für…
Düngemittel dürfen mit der Bezeichnung „EG-Düngemittel“ nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der im Anhang I der…
Essigsäure (dient auch als Lebensmittelzusatzstoff E 260) könnte mit Wasser verdünnt (4-30 Vol.- %) als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in der gleichen…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß Getreidesaatgut nur dann in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es amtlich als „Basissaatgut“, „Zertifiziertes…
Ferner gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Ein „Lebensmittelenzym“ ist ein Erzeugnis, das aus Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen oder daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.