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Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten in der Gruppe der Regierungssachverständigen über Zusatzstoffe ging hervor, dass Lebensmittelzusatzstoffe für verdünnte Essigsäure und für Essig landwirtschaftlichen Ursprungs technologisch gleichermaßen notwendig sind. Daher sollte die Bezeichnung der Lebensmittelkategorie 12.3 „Speiseessig“ dahingehend präzisiert werden, dass sie auch für den menschlichen Verzehr geeignete verdünnte Essigsäure (verdünnt mit Wasser auf 4-30 Vol.- %) umfasst, damit Transparenz und Rechtssicherheit in Bezug auf die Verwendung von Zusatzstoffen in diesem Lebensmittel gewährleistet sind.
Essigsäure (dient auch als Lebensmittelzusatzstoff E 260) könnte mit Wasser verdünnt (4-30 Vol.- %) als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in der gleichen…
In Teil D und Teil E des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 12.3 folgende Fassung: „12.3 Speiseessig…
Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten ging außerdem hervor, dass klargestellt werden sollte, ob sich die für die Lebensmittelzusatzstoffe der…
Daher sollte Lebensmittelunterkategorie 17.3 gestrichen und die Bezeichnung der Lebensmittelunterkategorie 17.1 in „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form,…
In Teil D der EU-Liste umfasst die Lebensmittelkategorie 12 Salze, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, darunter fällt die Unterkategorie 12.3 —…
Aus Gründen der Klarheit müssen die Lebensmittelzusatzstoffe für die Zulassung für bestimmte Lebensmittel in Gruppen von Zusatzstoffen zusammengefasst werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.