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Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht vor, dass die Vermögenswerte von Präsident Lukaschenko und verschiedenen belarussischen Amtsträgern sowie von Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind, und von Personen und Organisationen, die Nutznießer des Lukaschenko-Regimes sind oder es unterstützen, insbesondere Personen und Organisationen, die das Regime finanziell oder materiell unterstützen, eingefroren werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sieht vor, dass die Vermögenswerte von Präsident Lukaschenko und verschiedenen belarussischen Amtsträgern sowie von für schwere…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht vor, dass die Vermögenswerte von Präsident Lukaschenko und verschiedenen belarussischen Amtsträgern eingefroren…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus sieht vor, dass Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 sieht vor, dass die Vermögenswerte von Präsident Lukaschenko und verschiedenen belarussischen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Eigentum von Präsident Lukaschenko stehen, in seinem Besitz…
Mit Beschluss 2012/36/GASP hat der Rat beschlossen, dass das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowohl auf Personen, die für schwere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.