Erwägungsgrund 2 32016R0314
Frankreich führte für DEGEE eine Risikobewertung durch und befand es auf dieser Grundlage für Verbraucher als sicher, wenn es in einer Konzentration von höchstens 1,5 % in sämtlichen kosmetischen Mitteln außer in Mundpflegemitteln verwendet wird. Diese Entscheidung wurde der Kommission und den Mitgliedstaaten nach Artikel 12 der Richtlinie 76/768/EWG des Rates mitgeteilt. Die Kommission beauftragte daraufhin den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP), Gutachten zur Sicherheit jedes einzelnen Glycolethers abzugeben, für den aufgrund der Entscheidung Frankreichs Einschränkungen gelten.