Erwägungsgrund 3 32016R0363
Am 14. März 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/368 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP und zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der restriktiven Maßnahmen auf bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die mit ISIL (Da'esh) in Verbindung stehen, angenommen.