Erwägungsgrund 7 32016R0371
Nachdem Natural Alternative International, Inc. (NAI) einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich Beta-Alanin im Hinblick auf eine Steigerung der körperlichen Leistung bei kurzzeitiger, intensiver körperlicher Betätigung abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00974). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Beta-Alanin steigert die Leistung bei kurzzeitiger, intensiver körperlicher Betätigung“.