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Migration und das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen sollte nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden.
Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats…
Überprüfung, ob der Drittstaatsangehörige nicht als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die…
Es ist notwendig, das Überschreiten der Außengrenzen wirksam zu überwachen, Migrationsdruck sowie potenzielle künftige Bedrohungen an den Außengrenzen zu…
Die Mitgliedstaaten sollten auch nicht verpflichtet sein, einen Asylantrag in der Sache zu prüfen, wenn vom Antragsteller aufgrund einer Verbindung zu einem…
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in den Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen —…
Die Bestimmung eines Drittstaates als sicherer Herkunftsstaat im Sinne dieser Richtlinie kann keine absolute Garantie für die Sicherheit von Staatsangehörigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.