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Eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit könnte auch dann eintreten, wenn Drittstaatsangehörige sich plötzlich in großem Umfang unerlaubt zwischen den Mitgliedstaaten bewegen, wenn dadurch die gut vorbereiteten zuständigen Behörden in Bezug auf ihre Ressourcen und Kapazitäten insgesamt erheblich unter Druck geraten und das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt wahrscheinlich gefährdet ist, sodass andere Maßnahmen gemäß dieser Verordnung nicht ausreichen, um adäquat auf diesen Zustrom und diese Migrationsbewegungen zu reagieren. In diesem Zusammenhang sollten sich die Mitgliedstaaten auf objektive und quantifizierte Berichte über unerlaubte Migrationsbewegungen stützen können, wenn solche Berichte verfügbar sind und insbesondere wenn sie von den betreffenden zuständigen Agenturen der Union im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten regelmäßig erstellt werden.
einer außergewöhnlichen Situation, in der plötzlich eine sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen zwischen den Mitgliedstaaten…
Auch wenn die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Krisensituation oder eine Situation höherer…
Um die Fähigkeit der Union zur unmittelbaren Reaktion auf außergewöhnliche Migrationslagen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten aufgrund eines großen oder…
In Artikel 5 Absatz 3 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Mitgliedstaaten können die zur Wahrung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung…
Um zu gewährleisten, dass den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um Herausforderungen im Zusammenhang mit in ihrem…
Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen könnten dazu führen, dass ein Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die Anträge von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.