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Gemeinsame Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der Binnengrenzen durch Personen sowie bezüglich der Grenzkontrollen an den Außengrenzen sollten dem in den Rahmen der Union einbezogenen Schengen-Besitzstand, insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen sowie dem Gemeinsamen Handbuch , Rechnung tragen.
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der…
die Möglichkeit eines Mitgliedstaats, die Verpflichtung für Drittstaatsangehörige, ihre Anwesenheit in seinem Hoheitsgebiet gemäß Artikel 22 des Übereinkommens…
Gewisse Bestimmungen des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der…
Es ist angezeigt, einen Zeitpunkt festzulegen, ab dem die restlichen Beschränkungen in Bezug auf den Schengen-Besitzstand über das SIS aufgehoben werden…
Nach Artikel 21 des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der…
Es ist daher möglich, Zeitpunkte für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands festzulegen, d. h. Zeitpunkte, ab denen Personenkontrollen an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.