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Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten diese schwerwiegenden Verstöße spätestens ab dem 1. Januar 2016 in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen eingeben. Die harmonisierte Einstufung der Verstöße ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen, einer stärker harmonisierten Durchsetzung und des wirksamen Funktionierens des Systems für den Informationsaustausch des europäischen Registers der Kraftverkehrsunternehmen.
Die harmonisierte Einstufung von schwerwiegenden Verstößen sollte die Grundlage bilden für die Ausweitung des nationalen Systems für die Risikoeinstufung, das…
Die Mitgliedstaaten sollten in ihr einzelstaatliches elektronisches Register der Verkehrsunternehmen sämtliche schwerwiegenden Verstöße eintragen, die…
Die Mitgliedstaaten sollten in ihr einzelstaatliches elektronisches Register der Verkehrsunternehmen sämtliche schwerwiegenden Verstöße eintragen, die von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass schwerwiegende Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs durch in ihrem Hoheitsgebiet…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass schwerwiegende Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs, die in ihrem Hoheitsgebiet…
Eine harmonisierte Einstufung der Verstöße ist ferner wünschenswert im Hinblick auf die Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für die Systeme zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.