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Die harmonisierte Einstufung von schwerwiegenden Verstößen sollte die Grundlage bilden für die Ausweitung des nationalen Systems für die Risikoeinstufung, das jeder Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2006/22/EG eingeführt hat, um alle in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aufgeführten schwerwiegenden Verstöße gegen die Vorschriften für den Kraftverkehr abzudecken, die sich auf die Zuverlässigkeit des Verkehrsunternehmens oder des Verkehrsleiters auswirken können.
Eine harmonisierte Einstufung der Verstöße ist ferner wünschenswert im Hinblick auf die Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für die Systeme zur…
Unterwegskontrollen sollten durch ein Risikoeinstufungssystem erleichtert werden. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 müssen die Mitgliedstaaten das aufgrund…
Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten diese schwerwiegenden Verstöße spätestens ab dem 1. Januar…
Jeder Mitgliedstaat veranlasst, dass die Einhaltung der Richtlinie 2002/15/EG unter Berücksichtigung des Risikoeinstufungssystems gemäß Artikel 9 der…
Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG sieht die Möglichkeit vor, diesen Anhang anzupassen im Hinblick auf die Erstellung von Leitlinien über ein…
Deshalb muss die ordnungsgemäße Anwendung und die harmonisierte Auslegung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr durch die Festlegung von Mindestanforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.