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1. Die Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten nach Artikel 4 müssen folgenden Inhalt aufweisen: a) i) Brennwert (GCV: Gross Calorific Value) in MJ/m3 Minimum/Maximum; ii) Wobbeindex in MJ/m3 Minimum/Maximum. b) Gaszusammensetzung nach Volumen in % des Gesamtgehalts: — C1 bis C5, Gehalt in % (Summe) Minimum/Maximum; — N2 + CO2, Gehalt in % Minimum/Maximum; — CO, Gehalt in % Minimum/Maximum; — Ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Gehalt in % Minimum/Maximum; — Wasserstoff, Gehalt in % Minimum/Maximum. c) Angaben zu den toxischen Bestandteilen, die im gasförmigen Brennstoff enthalten sind. Die Mitteilung muss ferner jede der folgenden Angaben enthalten: a) Anschlussdruck am Eingangsstutzen des Geräts in mbar: Nennwert/Minimum/Maximum; b) i) Anschlussdruck am Entnahmepunkt in mbar: Nennwert/Minimum/Maximum; ii) Zulässiger Druckabfall in der Gasanlage des Endnutzers in mbar: Nennwert/Minimum/Maximum. 2. Als Referenzbedingungen für den Wobbeindex und den Brennwert gelten: a) Referenztemperatur für die Verbrennung: 15 °C: 15 °C; b) Referenztemperatur für die Volumenmessung: 15 °C: 15 °C; c) Referenzdruck für die Volumenmessung: 1 013,25 mbar.
Feuerungsanlagen für gasförmige BrennstoffeBeim Einsatz von gasförmigen Stoffen aus der Pyrolyse oder Vergasung von festen oder flüssigen Abfällen in…
Für die Parameter Druck, Temperatur, Volumen, Brennwert, Energie und den Wobbeindex verwenden die Fernleitungsnetzbetreiber folgende Einheiten: Hinsichtlich des…
Alle Emissionsgrenzwerte in diesem Anhang sind definiert für eine Temperatur von 273,15 K, einen Druck von 101,3 kPa und nach Abzug des Wasserdampfgehalts des…
Erdgas und Biogas der Qualität „L“ müssen in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweichend von Absatz 1 Satz 3 einen unteren Wobbe-Index von mindestens 36,3…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I VORSCHRIFTEN FÜR DEN HINWEIS AUF DEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH UND DIE CO2-EMISSIONEN Die…
Die Behörden des Mitgliedstaats übermitteln den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission alle relevanten Informationen unverzüglich nach einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.