Erwägungsgrund 51 32016R0429
Ein optimales Tiergesundheitsmanagement kann nur in Zusammenarbeit mit den Tierhaltern, Unternehmern, Tierärzten, Angehörigen der mit der Gesundheit von Tieren befassten Berufe, anderen Akteuren und Handelspartnern erreicht werden. Um sich ihrer Unterstützung zu versichern, müssen die Entscheidungsprozesse und die Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen klar, transparent und integrativ strukturiert sein.