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Tiere können an einer Vielzahl infektiöser oder nicht infektiöser Krankheiten leiden. Viele dieser Krankheiten sind behandelbar, haben lediglich Auswirkungen auf das betreffende Tier oder sind nicht auf andere Tiere oder auf Menschen übertragbar. Infektiöse Krankheiten können dagegen größere Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben; sie sind auf Ebene der Populationen spürbar. Die in dieser Verordnung niedergelegten Tiergesundheitsbestimmungen sollten nur für die letztgenannten Krankheiten gelten.
Bei der Herstellung und Prüfung von Produkten, auf die diese Verordnung Anwendung findet, dürfen nur Tiere verwendet werden, die nach dem Ergebnis der…
Im Gegensatz zu den in den Erwägungsgründen 29 und 30 genannten Tierseuchen können sich hochinfektiöse Tierseuchen schnell über Grenzen hinweg ausbreiten und,…
Diese Verordnung enthält allgemeine und besondere Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und gewährleistet einen unionsweit…
Bei Tierseuchen versteht man unter „Erkrankung“ üblicherweise das Auftreten klinischer oder pathologischer Symptome der Infektion. Für die Zwecke dieser…
Diese Verordnung enthält keine Bestimmungen zum Tierwohl. Tiergesundheit und Tierwohl bedingen sich jedoch gegenseitig: Eine bessere Tiergesundheit erhöht das…
Einige Tierseuchen breiten sich nur langsam auf andere Tiere oder auf Menschen aus und verursachen daher keine größeren wirtschaftlichen Schäden oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.