Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um von der zuständigen Behörde zugelassen zu werden, sollte ein Betrieb bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Vor der Erteilung der Zulassung sollte die zuständige Behörde bei einem Vor-Ort-Besuch überprüfen müssen, ob alle Anforderungen erfüllt sind. In manchen Fällen können nicht alle Bedingungen sofort erfüllt werden, doch stellen die verbliebenen Mängel kein erhebliches Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier dar. In solchen Fällen sollte die zuständige Behörde eine bedingte Zulassung erteilen können; danach wird bei einem weiterem Vor-Ort-Besuch überprüft, ob Fortschritte erzielt wurden. In solchen Fällen sollte die zuständige Behörde den Unternehmern der betreffenden Betriebe die erforderliche effiziente Beratung bieten, damit die jeweiligen Unternehmer die Mängel erkennen und ihre erfolgreiche Behebung planen können.
Erfüllt ein Betrieb nicht alle Anforderungen für eine Zulassung nach Artikel 97, so kann die zuständige Behörde für einen Betrieb eine bedingte Zulassung…
Betriebe oder Anlagen sollten eine Zulassung erhalten, nachdem sie der zuständigen Behörde einen Nachweis vorgelegt haben und bei einem Besuch vor Ort…
Wenn sich bei amtlichen Kontrollen und der Überwachung durch die zuständige Behörde herausstellt, dass eine oder mehrere der Anforderungen dieser Verordnung…
Die zuständige Behörde lässt Betriebe nur dann zu, wenn eine Besichtigung vor Ort vor Aufnahme der Tätigkeit erwiesen hat, dass sie die einschlägigen…
Bei Eingang eines Antrags auf eine Änderung, die der vorherigen Genehmigung bedarf, überprüft die zuständige Behörde die Erfüllung der einschlägigen…
Die zuständige Behörde lässt Anlagen oder Betriebe nur dann zu, wenn eine Besichtigung vor Ort vor Aufnahme der Tätigkeit erwiesen hat, dass sie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.