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Um ausreichend genaue Anforderungen in Bezug auf den Eingang in die Union zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Annahme von ergänzenden Vorschriften für die Zulassung von Betrieben in Drittländern und Drittlandsgebieten, einschließlich der Ausnahmen davon, über die Tiergesundheitsanforderungen, die für den Eingang von aus Drittländern oder Drittlandsgebieten stammenden Sendungen in die Union erforderlich sind, und über die Tiergesundheitsanforderungen in Bezug auf Seuchenerreger, andere Materialien sowie Transportmittel und Ausrüstung, durch die Seuchen übertragen werden können, zu erlassen.
Die Kommission legt die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Tiergesundheitsanforderungen fest, wenn bezüglich gelisteter Seuchen gemäß Artikel 9…
Um einheitliche Bedingungen für die Implementierung der Tiergesundheitsanforderungen für den Eingang von Sendungen mit Tieren, Zuchtmaterial oder Erzeugnissen…
Damit im gesamten Unionsgebiet die erforderlichen Bedingungen für die Anwendung von Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen herrschen, sollte der…
Damit die Möglichkeit gegeben ist, bei Bestehen eines entsprechenden Risikos Vorschriften für die Verbringung von Tieren, die nicht als Land- oder Wassertiere…
Um sicherzustellen, dass es möglich ist, Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland gemäß den von der Union im Einklang mit dem AEUV geschlossenen…
Um zu gewährleisten, dass die in den Erwägungsgründen 112 bis 122 dieser Verordnung genannten Ziele erreicht werden, sollte der Kommission die Befugnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.