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Tierseuchen können schädliche Auswirkungen auf die Verbreitung wild lebender Tierarten haben und somit die Biodiversität beeinträchtigen. Mikroorganismen, die diese Tierseuchen auslösen, können daher als „gebietsfremde Arten“ im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt angesehen werden. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen tragen auch der Biodiversität Rechnung; somit sollte diese Verordnung auch für Tierarten und Seuchenerreger — einschließlich invasiver gebietsfremder Arten — gelten, die eine Rolle bei der Übertragung der von dieser Verordnung erfassten Seuchen spielen oder davon betroffen sein können.
Dennoch können Seuchen in Wildtierpopulationen schädliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Aquakultur, die öffentliche Gesundheit, die Umwelt und die…
Die Bedrohung, die von invasiven gebietsfremden Arten für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen ausgeht, kann unterschiedliche…
Im Gegensatz zu den in den Erwägungsgründen 29 und 30 genannten Tierseuchen können sich hochinfektiöse Tierseuchen schnell über Grenzen hinweg ausbreiten und,…
Diese Verordnung gilt nicht für a) Arten, deren natürliches Verbreitungsgebiet sich ohne menschliches Einwirken aufgrund von sich ändernden ökologischen…
Diese Verordnung enthält allgemeine und besondere Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und gewährleistet einen unionsweit…
Wild lebende Tiere können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, z. B. wenn sie in einen Betrieb oder von einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.